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Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Sächsisches Staatsministerium des Innern Geschäftsstelle des Landespräventionsrates 01095 Dresden Tel: 0351 5643090 Fax: 0351 5643099 landespraeventionsrat@smi.sachsen.de Sächsisches Staatsministerium des Innern – Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

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Über dieses Programm

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Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

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Sächsisches Staatsministerium des Innern – Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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