ZuschussAktiv

Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

Sächsisches Staatsministerium des Innern – Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.

Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

Sachsen

Häufige Fragen zu Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Was wird mit Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) gefördert?+
Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?+
Der Antrag auf Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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