Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)
Sächsisches Staatsministerium des Innern Geschäftsstelle des Landespräventionsrates 01095 Dresden Tel: 0351 5643090 Fax: 0351 5643099 landespraeventionsrat@smi.sachsen.de Sächsisches Staatsministerium des Innern – Geschäftsstelle des Landespräventionsrates
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Geschäftsstelle des Landespräventionsrates
landespraeventionsrat@smi.sachsen.de
Sächsisches Staatsministerium des Innern – Geschäftsstelle des Landespräventionsrates
Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
Passt das zu mir?
Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.
Check starten