Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der internationalen Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, die Sie im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften durchführen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, normalerweise maximal EUR 1.500. Bei Projekten mit inhaltlicher Beteiligung der Staatskanzlei beträgt die Höhe des Zuschusses maximal EUR 5.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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