Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wenn Sie in strukturschwachen Regionen eine gemeinnützige, externe Industrieforschungseinrichtung betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes beantragte Vorhaben
Für die Gesamtlaufzeit der Vorhaben sind 30 Monate vorgesehen, die Sie nicht überschreiten sollen. Für investive Vorhaben endet die Laufzeit meistens am 30. November des Bewilligungsjahres.
Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der EURONORM GmbH.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Wer kann Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) beantragen?+
Was wird mit Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) gefördert?+
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