ZuschussAktiv

Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesjugendamt

Wenn Sie als Träger eines Frauenhauses Unterstützung bei der Durchführung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger eines Frauenhauses bei Ihrer inhaltlichen Arbeit und beim Betrieb Ihrer ambulanten Beratungsstellen.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben einschließlich Ausgaben für das Hauswirtschafts- und Gebäudemanagement in folgenden Bereichen:

Die Höhe des Zuschusses beträgt für kommunale Träger

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen

Was wird mit Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen gefördert?+
Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen fördert Vorhaben im Bereich software. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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