Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Osnabrück
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
Wer kann Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften beantragen?+
Was wird mit Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften gefördert?+
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