Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen umsetzen, die der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dienen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Modellprojekten und anderen Vorhaben, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt fördern. Dazu gehören vor allem geschlechtergerechte Arbeitsmarktbeteiligung und Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen,
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
Was wird mit Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben gefördert?+
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