Förderung der Erwachsenenbildung
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Maßnahmen und Projekten, die in besonderem Landesinteresse liegen. Grundlage der Förderung ist § 9 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.12. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt und an das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ihre Träger und auch Zusammenschlüsse von Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen und diese nach § 2 des Gesetzes nachweisen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Erwachsenenbildung
Was wird mit Förderung der Erwachsenenbildung gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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