ZuschussAktiv

Förderung der Erwachsenenbildung

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Maßnahmen und Projekten, die in besonderem Landesinteresse liegen. Grundlage der Förderung ist § 9 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.12. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt und an das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt.

Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ihre Träger und auch Zusammenschlüsse von Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen und diese nach § 2 des Gesetzes nachweisen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Förderung der Erwachsenenbildung

Was wird mit Förderung der Erwachsenenbildung gefördert?+
Förderung der Erwachsenenbildung fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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