Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (externer Link)
Richtlinie zur Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Mittelverwendungaus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom: 13.11.2025 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat BAnz AT 28.11.2025 B7
Zuwendungsanträge sind schriftlich unter Verwendung der von der BLE vorgegebenen Muster bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 an die BLE als Bewilligungsbehörde zu stellen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor
Wer kann Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor beantragen?+
Was wird mit Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor gefördert?+
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