Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Gemeinsame Förderrichtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der Filmförderungsanstalt zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes vom: 01.01.2019 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Filmförderungsanstalt
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes (§§ 2 Nr. 3, 121 FFG) Stand: 20.03.2025 Filmförderungsanstalt
Förderanträge können laufend gestellt werden. Für 2026 können bis zum 15.07.2026 jeweils Anträge an die Gremien „Kuratorisches Interesse“ und „Konservatorisches Interesse“ eingereicht werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Wer kann Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?+
Was wird mit Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 gefördert?+
Wie beantrage ich Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025?+
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