ZuschussAktivBundesweit

Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)

Gemeinsame Förderrichtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der Filmförderungsanstalt zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes vom: 01.01.2019 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Filmförderungsanstalt

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Richtlinie für die Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes (§§ 2 Nr. 3, 121 FFG) Stand: 20.03.2025 Filmförderungsanstalt

Förderanträge können laufend gestellt werden. Für 2026 können bis zum 15.07.2026 jeweils Anträge an die Gremien „Kuratorisches Interesse“ und „Konservatorisches Interesse“ eingereicht werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Wer kann Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?+
Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Was wird mit Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 gefördert?+
Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wie beantrage ich Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025?+
Der Antrag auf Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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