Förderung der Ausbildung für die Familienpflege
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren.
Bei Ausbildungen in Vollzeit erhalten Sie je Schülerin oder Schüler eine Pauschale von monatlich EUR 380,00. Bei Ausbildungen in Teilzeit erhalten Sie eine anteilige Förderung.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Ausbildung für die Familienpflege
Was wird mit Förderung der Ausbildung für die Familienpflege gefördert?+
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