Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (externer Link)
Wenn Sie sich als Verein in Niedersachsen um die Beratung und Unterstützung psychisch Kranker und ihrer Angehörigen kümmern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei ambulanten Maßnahmen im Bereich der gemeindenahen Unterstützung und Förderung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Erkrankungen des Zentralnervensystems und seelischen Behinderungen sowie ihren Angehörigen. Dazu zählen auch Angehörige von Kindern mit Autismusspektrumsstörung sowie Betroffene und ihre Angehörigen mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal EUR 15.000 pro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Vorhaben liegt bei EUR 2.500.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog
Was wird mit Förderung der ambulanten Unterstützung im Bereich gemeindenaher Psychiatrie, Partizipation und Trialog gefördert?+
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