Förderrichtlinien Naturschutz
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zum Schutz der Natur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Um das Landesnaturschutzgesetz zu verwirklichen und internationale ökologische Regelungen und Vorgaben durchzuführen, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Sie bei Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 bis 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt bei EUR 2.500, bei sonstigen Zuwendungsempfängern bei EUR 500,00.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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