Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Fördervolumen
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Individuell
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Antragstellung
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Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus Landesmitteln bei der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tierarten und wilder Pflanzenarten sowie der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.
Die Förderung aus ELER-Mitteln erhalten Sie für
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)
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