Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000.
Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)
Was wird mit Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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