ZuschussAktiv

Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000.

Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)

Was wird mit Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) gefördert?+
Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten

Offizielle Quellen