Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Landesdirektion Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Projekten zum Flächenrecycling und zur Dekontaminierung von Standorten im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024)
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024
Wer kann Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024 beantragen?+
Was wird mit Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024 gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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