Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
Programmdienstleister „Stadtteilzentren III“ (PDL STZ III)
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III gefördert?+
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