Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei. Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden. Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen. Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.
Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres zu stellen.
Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004 vom: 07.07.2021 Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft
Wer kann Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen?+
Was wird mit Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft gefördert?+
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