ZuschussAktiv

Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung

Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern

Wenn Sie in Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern fördert Sie mit Unterstützung des Bundes bei Maßnahmen der ländlichen Entwicklung.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)

Wer kann Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragen?+
Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Was wird mit Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) gefördert?+
Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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