Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen (Eingliederungszuschüsse)
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Sie bei der Einstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Damit sollen bestimmte Defizite (beispielsweise lange Einarbeitungszeiten) bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgeglichen werden.
Sie erhalten die Förderung als Lohnkostenzuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für maximal 12 Monate. Er richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit der Arbeitskraft und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Sie die Förderung bis zu 36 Monate lang erhalten.
Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen (Eingliederungszuschüsse)
Wer kann Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen (Eingliederungszuschüsse) beantragen?+
Was wird mit Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen (Eingliederungszuschüsse) gefördert?+
Ähnliche Programme
Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen
Thüringer Finanzministerium (TFM)
Individuell
Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Individuell
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Individuell
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
Passt das zu mir?
Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.
Check starten