ZuschussAktiv

Extremwetterrichtlinie-Wald

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Wenn Ihr Wald in Hessen von extremen Wetterereignissen betroffen ist und Sie Schäden beseitigen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer bei der Beseitigung von Schäden in Ihrem Wald, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.

Ihr Zuwendungsbetrag muss mindestens EUR 500,00 bei Sammelanträgen und Vorhaben im Privatwald und mindestens EUR 5.000 bei Vorhaben im Körperschaftswald betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Agrarportal an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

hessen

Häufige Fragen zu Extremwetterrichtlinie-Wald

Wer kann Extremwetterrichtlinie-Wald beantragen?+
Extremwetterrichtlinie-Wald richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in hessen. Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Was wird mit Extremwetterrichtlinie-Wald gefördert?+
Extremwetterrichtlinie-Wald fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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