Extremwetterrichtlinie-Wald
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Ihr Wald in Hessen von extremen Wetterereignissen betroffen ist und Sie Schäden beseitigen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer bei der Beseitigung von Schäden in Ihrem Wald, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.
Ihr Zuwendungsbetrag muss mindestens EUR 500,00 bei Sammelanträgen und Vorhaben im Privatwald und mindestens EUR 5.000 bei Vorhaben im Körperschaftswald betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Agrarportal an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Extremwetterrichtlinie-Wald
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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