ZuschussAktiv

Exportberatung

RKW Baden-Württemberg GmbH

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Beratung von Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Industrie, der Freien Berufe, des Handwerks und solcher Wirtschaftsbereiche, die über keine landesgeförderten Exportberatungsdienste verfügen und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Die Beratung muss sich gezielt auf die Erschließung von Auslandsmärkten beziehen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Tag EUR 500,00 für die Dauer von maximal 6 Tagen pro Jahr und Zielland.

Der Eigenanteil des Unternehmens beträgt normalerweise pro Tag EUR 500,00. Für IHK-Mitglieder, deren Umsatz EUR 5 Millionen nicht überschreitet, übernimmt die IHK einen Teil der Kosten, sodass sich der Eigenanteil für 2 Tage auf EUR 380,00 pro Tag reduziert.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Exportberatung

Wer kann Exportberatung beantragen?+
Exportberatung richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bw. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Beratung von Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten.
Was wird mit Exportberatung gefördert?+
Exportberatung fördert Vorhaben im Bereich Unternehmensberatung. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Beratung von Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen