Exportberatung
RKW Baden-Württemberg GmbH
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Beratung von Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Industrie, der Freien Berufe, des Handwerks und solcher Wirtschaftsbereiche, die über keine landesgeförderten Exportberatungsdienste verfügen und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Die Beratung muss sich gezielt auf die Erschließung von Auslandsmärkten beziehen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Tag EUR 500,00 für die Dauer von maximal 6 Tagen pro Jahr und Zielland.
Der Eigenanteil des Unternehmens beträgt normalerweise pro Tag EUR 500,00. Für IHK-Mitglieder, deren Umsatz EUR 5 Millionen nicht überschreitet, übernimmt die IHK einen Teil der Kosten, sodass sich der Eigenanteil für 2 Tage auf EUR 380,00 pro Tag reduziert.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Exportberatung
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Was wird mit Exportberatung gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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