ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)
Wenn Sie berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben zur Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027
Was wird mit ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027 gefördert?+
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