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ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Wenn Sie berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben zur Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Was wird mit ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027 gefördert?+
ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027 fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung, software. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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