ZuschussAktiv

Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.

Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.

Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

saarland

Häufige Fragen zu Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Wer kann Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) beantragen?+
Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in saarland. Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand s…

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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