ZuschussAktivBundesweit

Energieberatung für Wohngebäude

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Maßnahmen empfohlen, die aufzeigen

Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Energieberatung für Wohngebäude

Wer kann Energieberatung für Wohngebäude beantragen?+
Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Was wird mit Energieberatung für Wohngebäude gefördert?+
Energieberatung für Wohngebäude fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, Unternehmensberatung. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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