Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und der EU, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen und entwickeln.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten inklusive Betreuung.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV)
Wer kann Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV) beantragen?+
Was wird mit Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV) gefördert?+
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