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Einstiegsgeld

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesagentur für Arbeit – Ansprechpartner

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Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.

Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.

Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Einstiegsgeld

Wer kann Einstiegsgeld beantragen?+
Einstiegsgeld richtet sich an Startup / junges Unternehmen. Bundesagentur für Arbeit – Ansprechpartner
Was wird mit Einstiegsgeld gefördert?+
Einstiegsgeld fördert Vorhaben im Bereich Gründung. Bundesagentur für Arbeit – Ansprechpartner

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen