Einstiegsgeld
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesagentur für Arbeit – Ansprechpartner
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Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.
Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Einstiegsgeld
Wer kann Einstiegsgeld beantragen?+
Was wird mit Einstiegsgeld gefördert?+
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