Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dies gilt künftig auch für Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Übernahme von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebs verloren haben. Künftig werden Sie auch unterstützt, wenn Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet in Ihrem Unternehmen ihre Ausbildung fortsetzen können.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 2.500 je übernommene oder übernommenen Auszubildenden.
Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der jeweiligen Kammer oder sonst zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ein. Die Kammer oder sonst zuständige Stelle leitet den Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Bewilligung weiter.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
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Was wird mit Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben gefördert?+
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