Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Dienstsitz Dresden Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte
Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt
Wer kann Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt beantragen?+
Was wird mit Chancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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