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Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) in den Monaten Januar bis Dezember 2025 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich von Kosten, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025

Wer kann Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025 beantragen?+
Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025 richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Was wird mit Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025 gefördert?+
Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025 fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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