Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel „BEHG-Härtefallkompensation“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wenn Ihr Unternehmen durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels von unzumutbaren Härten betroffen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Unternehmen, die durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von unzumutbaren Härten betroffen sind.
Sie erhalten die Förderung für zusätzliche finanzielle Belastungen infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandels, die in den Abrechnungsjahren 2021 bis 2026 für
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % Ihrer förderfähigen Ausgaben.
Ihren Förderantrag stellen Sie bis zum 31.07. des Folgejahres elektronisch über die Internetseite der beauftragten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel „BEHG-Härtefallkompensation“
Wer kann Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel „BEHG-Härtefallkompensation“ beantragen?+
Was wird mit Billigkeitsleistungen an Unternehmen zur Vermeidung unzumutbarer Härten durch den nationalen Brennstoffemissionshandel „BEHG-Härtefallkompensation“ gefördert?+
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