Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der öffentlich zugänglichen ÖPNV-Infrastruktur durch Unternehmen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen 50 Prozent und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)
Wer kann Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung) beantragen?+
Was wird mit Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung) gefördert?+
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