Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 425 – Handwerksförderung, Institutionelle Förderung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Wenn Sie junge Menschen in Betrieben zu einem beruflichen Aufenthalt im Ausland beraten oder sie dazu bewegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)
Wer kann Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) beantragen?+
Was wird mit Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) gefördert?+
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