Berliner Schallschutzfensterprogramm
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
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Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten) EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Berliner Schallschutzfensterprogramm
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