ZuschussAktiv

Berliner Schallschutzfensterprogramm

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Schalldämmung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert passive Schallschutzmaßnahmen an hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe, wenn dort keine anderen oder ausreichende Lärmminderungsmaßnahmen möglich sind.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Fenstern und Türen (gegebenenfalls inklusive Rollladenkasten) EUR 400,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und EUR 500,00 pro Quadratmeter Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

berlin

Häufige Fragen zu Berliner Schallschutzfensterprogramm

Wer kann Berliner Schallschutzfensterprogramm beantragen?+
Berliner Schallschutzfensterprogramm richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in berlin. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Was wird mit Berliner Schallschutzfensterprogramm gefördert?+
Berliner Schallschutzfensterprogramm fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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