ZuschussAktiv

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Wenn Sie in Berlin Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.

Im Förderschwerpunkt 4 erhalten Sie die Förderung für Klimaanpassungsmaßnahmen, speziell zur Sicherung beziehungsweise Schaffung klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

berlin

Häufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel beantragen?+
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in berlin. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Was wird mit Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel gefördert?+
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Wie beantrage ich Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel?+
Der Antrag auf Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten