ZuschussAktiv

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH

Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

berlin

Häufige Fragen zu Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)

Wer kann Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) beantragen?+
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in berlin. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Was wird mit Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) gefördert?+
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung, Innovation & F&E, Energieeffizienz, Investitionen. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Wie beantrage ich Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)?+
Der Antrag auf Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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