Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (externer Link)
Wenn Sie eine Beratungsstelle zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Niedersachsen betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Beratungsstelle, wenn Sie schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Was wird mit Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gefördert?+
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