Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Investitionsvorhaben in einer strukturschwachen Region in Bayern planen, kann der Freistaat Sie bei der Finanzierung unterstützen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Vorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, in ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in wirtschaftlich schwachen Regionen und in Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen.
Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von folgenden Vorhaben:
Im Tourismus erhalten Sie die Förderung vor allem für Maßnahmen, die das touristische Angebot verbessern und erweitern. In begründeten Fällen gilt dies auch für die Erhöhung der Beherbergungskapazitäten.
Sie bekommen die Förderung als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Regionalkredit darf EUR 10 Millionen je Vorhaben nicht übersteigen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit
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Was wird mit Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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