Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt in einem benachteiligten Gebiet in Hessen wirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen.
Das Land zahlt Ihnen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt zwischen EUR 25,00 und EUR 180,00 je Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Wer kann Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?+
Was wird mit Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) gefördert?+
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