Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)
Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.
Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere
Wer kann Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere beantragen?+
Was wird mit Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere gefördert?+
Wie beantrage ich Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere?+
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