Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt den Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Bei zentralen Antragstellern, die regional übergreifend für mehrere Gemeinden den Breitbandausbau übernehmen, beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)
Wer kann Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) beantragen?+
Was wird mit Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie) gefördert?+
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