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Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (externer Link)

Wenn Sie das niedersächsische Naturerbe und landschaftskulturelle Erbe mit geeigneten Maßnahmen aufwerten oder Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen, die zur Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen beitragen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)

Wer kann Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0) beantragen?+
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Was wird mit Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0) gefördert?+
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Wie beantrage ich Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0)?+
Der Antrag auf Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Richtlinie Landschaftswerte 2.0) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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