Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Wenn Sie Maßnahmen planen, um bestehende Absatzmärkte der Land- und Ernährungswirtschaft auszubauen sowie neue zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie beim Absatz von Produkten der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme und nach der Art Ihrer Organisation.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019)
Wer kann Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) beantragen?+
Was wird mit Absatzförderung der Land- und Ernährungswirtschaft (FRL AbsLE/2019) gefördert?+
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