Universalkredit
LfA Förderbank Bayern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen investieren, Ihr Warenlager aufstocken, den allgemeinen Bedarf an Betriebsmitteln finanzieren oder Verbindlichkeiten umschulden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Universalkredit bekommen.
Der Freistaat Bayern fördert betriebliche Vorhaben und Maßnahmen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 15 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Sie können den Universalkredit bis zu einer Darlehenssumme von EUR 4 Millionen mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen. Das bedeutet, die LfA vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung in Höhe von 60 zu 40 Prozent. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 60 Prozent die LfA. Die restlichen 40 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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