Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Wenn Sie als nichtfinanzielles Unternehmen in Schwierigkeiten sind und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen, kann der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Staatsbürgschaft übernehmen.
Der Freistaat Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten dienen und in Bayern durchgeführt werden. Neben Umstrukturierungsbürgschaften und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden.
Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr als EUR 5 Millionen ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig.
Den Antrag auf eine Staatsbürgschaft reichen Sie bei Ihrer Hausbank ein. Ist diese bereit, im Fall einer Staatsbürgschaft den Kredit zu bewilligen, leitet sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die LfA Förderbank Bayern weiter.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten
Wer kann Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten beantragen?+
Was wird mit Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten gefördert?+
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