Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder auch Ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Unternehmens vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.
Die Höhe des Darlehens für eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke beträgt bis zu EUR 25.000 bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?+
Was wird mit Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?+
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Individuell
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