ZuschussAktiv

Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Stiftung Nord-Süd-Brücken Greifswalder Straße 33a 10405 Berlin Tel: (0 30) 42 85 13 85 info@nord-sued-bruecken.de Stiftung Nord-Süd-Brücken

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Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen eine praktische Mitarbeit in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten in Entwicklungsländern zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Arbeits- und Lernaufenthalte von jungen Menschen aus Brandenburg in einem außereuropäischen Entwicklungsland (Outgoing-Projekte) sowie Rückbegegnungen von jungen Menschen aus diesen Entwicklungsländern in Brandenburg (Incoming-Projekte).

Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Wochen mit einer Vor- und Nachbereitungsphase.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses zu den Reisekosten richtet sich nach der Zone, in der der Zielort liegt, und beträgt zwischen EUR 600,00 und EUR 1.300. Für Incoming-Besuche gelten die gleichen Konditionen.

Für die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts gelten folgende Höchstbeträge:

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bb

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen

Jugend für Entwicklungszusammenarbeit | FörderPilot