Hessen Kapital
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
Das Land Hessen bietet mit den Fonds Hessen Kapital I, Hessen Kapital II und Hessen Kapital III vorwiegend stille, aber auch offene Beteiligungen zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen an. Hessen Kapital III wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Die Beteiligungen sollen vor allem der Finanzierung von Innovations- und Wachstumsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen und Hochschulausgründungen dienen.
Hessen Kapital I und II: Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen mit normalerweise bis EUR 150 Millionen Umsatz, maximal jedoch EUR 250 Millionen, mit höchstens 499 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.
Hessen Kapital III: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen einschließlich technologieorientierter neugegründeter Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von unter EUR 50 Millionen und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen. Antragsberechtigt im Fall einer offenen Beteiligung sind bereits gegründete kleine Unternehmen bis 5 Jahre nach ihrer Gründung mit einem Umsatz von maximal EUR 10 Millionen und weniger als 50 Beschäftigten und mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Hessen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
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Häufige Fragen zu Hessen Kapital
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