GFF/EIF-Wachstumsfazilität
Europäischer Investitionsfonds (EIF)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Europäischer Investitionsfonds (EIF) (externer Link)
Unter dem Dach des Zukunftsfonds wurde im Juni 2021 die GFF/EIF-Wachstumsfazilität aufgelegt, die über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu EUR 3,5 Milliarden in Wachstumsfonds und in großvolumigere Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investiert. Der EIF verwaltet die GFF/EIF-Wachstumsfazilität.
Das Finanzierungsvolumen der GFF/EIF-Wachstumsfazilität wird aus den Mitteln des Zukunftsfonds, des ERP-Sondervermögens und vom EIF gemeinsam zur Verfügung gestellt. Vorbild für die GFF/EIF-Wachstumsfazilität war die im Jahr 2016 entstandene und vom ERP-Sondervermögen und EIF gemeinsam finanzierte ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die parallel zur GFF/EIF-Wachstumsfazilität seit Juni 2021 keine eigenen Neuinvestments mehr eingeht.
Ziel ist es, schnell wachsenden Unternehmen den Zugang zu Wachstumskapital zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind Venture-Capital-Fonds, die maßgeblich in Deutschland investieren.
Der Förderberechtigte muss ausreichende Erfahrungen im angestrebten Investitionsbereich besitzen und erfolgreiche Investitionen in der Vergangenheit nachweisen können.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu GFF/EIF-Wachstumsfazilität
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