Steuerliche FörderungAktivBundesweit

Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG)

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Bis zu 1,0 Mio. €

Förderquote

bis 35%

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Mittel (ca. 1-2 Wochen)

Über dieses Programm

Die Forschungszulage ist eine staatliche steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) durchführen. Sie wird zusätzlich zur normalen Unternehmensbesteuerung gewährt.

Was wird gefördert? Förderfähig sind eigene und auftragsgebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Forschungszulage beträgt 25% der förderfähigen Aufwendungen – für KMU sogar 35%.

Fördervoraussetzungen - Unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit neuem Erkenntnisgewinn - Vorhaben muss grundsätzlich auf Unsicherheit und Systematik beruhen

Fördervolumen - Bis zu 12 Mio. € förderfähige FuE-Aufwendungen pro Jahr - Zulage: 25% (KMU: 35%) = bis zu 1 Mio. € (KMU: bis zu 3,5 Mio. €)

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)Startup / junges UnternehmenSelbstständige / EinzelunternehmenMittelstand (>250 MA)Großunternehmen

Verfügbar in

bundesweit
Mitarbeiter: 1unbegrenzt

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Bescheinigung bei BSFZ
  • Beschreibung des FuE-Vorhabens
  • Nachweis der FuE-Aufwendungen
  • Steuererklärung

Häufige Fragen zu Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG)

Wer kann Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG) beantragen?+
Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen), Startup / junges Unternehmen, Selbstständige / Einzelunternehmen, Mittelstand (>250 MA), Großunternehmen. Unternehmen mit 1+ Beschäftigten sind antragsberechtigt. Steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Bis zu 1 Mio. € jährlich für alle Unternehmensgrößen.
Wie viel Förderung bietet Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG)?+
Das Fördervolumen bei Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG) beträgt Bis zu 1,0 Mio. €, mit einer Förderquote von bis zu 35 %. Es handelt sich um einen Steuerliche Förderung.
Was wird mit Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG) gefördert?+
Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert Vorhaben im Bereich forschung, Innovation & F&E, software, ki. Steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Bis zu 1 Mio. € jährlich für alle Unternehmensgrößen.
Wie beantrage ich Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG)?+
Der Antrag auf Forschungszulage nach Forschungszulagengesetz (FZulG) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: Mittel (ca. 1-2 Wochen). Zuständig ist: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Ausschlüsse

  • Reine Entwicklung ohne neuen Erkenntnisgewinn
  • Marktforschung und Vertriebs-Aktivitäten

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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