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Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Tel: +49 30 9940596-11 (Montag bis Freitag von 10:00-12:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr)

Pilotprojekte - Innovationen im Gebäudebereich

Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024 vom 25.07.2024

In der ersten Stufe sind Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausschließlich digital bis einschließlich 12.11.2024, 23:59 Uhr einzureichen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich

Wer kann Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich beantragen?+
Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich
Was wird mit Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich gefördert?+
Förderung von Pilotprojekten zu Innovationen im Gebäudebereich fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Förderprogramm aktiv, Antragsstellung nicht mehr möglich

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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